PowerRecruiting Rahim Sadat Einzelunternehmen nachfolgend PowerRecruiting genannt.

auf Basis der allgemeinen Vertragsgrundlagen der Allianz deutscher Designer (AGD).

Für alle Rechtsgeschäfte mit PowerRecruiting sind die Bestimmungen dieser AGB maßgebend. Mit Erteilung des ersten Auftrags erkennt der Auftraggeber die ausschließliche Gültigkeit unserer Bestimmungen an, auch bei entgegenstehendem Wortlaut seiner Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart worden ist.

URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

Jeder von PowerRecruiting erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz und sind als persönliche geistige Schöpfungen geschützt. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe im Einzelnen nicht erreicht ist. Damit stehen PowerRecruiting insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§97ff. UrhG zu. 

Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von PowerRecruiting weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD und den Honorarempfehlungen des Gesamtverband Deutscher Werbeagenturen (GWA, jeweils aktuelle Fassung) übliche Vergütung als vereinbart.

PowerRecruiting überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über. PowerRecruiting hat laut Gesetz das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt uns zum Schadenersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadensersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Designleistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt.

Die Agentur hat das Recht, von ihren erstellten Entwürfen, Designs und Layouts auch nach dem Erwerb von Nutzungsrechten durch den Kunden ohne besondere Einverständnis des Kunden als Referenz aufzuführen, in Belegmappen bzw. bei Präsentationen oder Messen zu verwenden. Vorschläge des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter und Beauftragten oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht. In der Annahme eines Präsentationshonorars liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Ideen, Arbeiten und Leistungen. Im Falle einer nicht genehmigten Verwendung von Präsentationen – auch in veränderter Form – für eigene Zwecke und/oder Weitergabe an Dritte verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von EUR 2.500,00 für jeden Fall der Zuwiderhandlung. Urheber- oder Lizenzrechte verbleiben – soweit nicht anders vereinbart – beim jeweiligen Autor, Ersteller, Fotografen, Bildagentur oder Softwarehersteller.

VERGÜTUNG

Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Sofern keine anderen Vereinbarungen z.B. in Voranschlägen und Angeboten getroffen wurden, erfolgt die Vergütung auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist PowerRecruiting berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die PowerRecruiting dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

Die Vergütung ist bei Auslieferung des Werkes fällig, sofern sich aus Auftragsbestätigungen nichts anderes ergibt, und ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zulässig.

Sonderleistungen, NEBEN- UND REISEKOSTEN Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden, sofern nicht konkret angeboten, nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet. Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung. PowerRecruiting ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, PowerRecruiting entsprechende Vollmacht zu erteilen. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von PowerRecruiting abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, PowerRecruiting im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Proof, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten. 

Spesen wie Reisekosten und Aufwendungen für Verpflegung, Unterkunft und Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten und werden zu Selbstkostenpreisen verrechnet. Für Fahrtkosten werden pauschal 0,35 Euro pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Über Fahrtkosten und üblichen Büronebenkosten hinausgehende Spesen werden nur nach Rücksprache mit dem Auftraggeber verursacht. Tritt mehr als drei Monate nach Datum unserer Auftragsbestätigung eine wesentliche Änderung der Löhne- und Lohnnebenkosten und Materialkosten ein, so kann PowerRecruiting die Neufestsetzung des Preises im Verhandlungswege verlangen.

KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER 

Vor Ausführung der Vervielfältigung sind PowerRecruiting Freigabe- und Korrekturmuster vorzulegen. Die Produktionsüberwachung durch PowerRecruiting erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist PowerRecruiting berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber PowerRecruiting 5 bis 10 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. PowerRecruiting ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.

HAFTUNG & GEWÄHRLEISTUNG 

PowerRecruiting verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihm überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. PowerRecruiting haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei PowerRecruiting geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen. Sofern PowerRecruiting notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von PowerRecruiting. 

PowerRecruiting haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sofern PowerRecruiting selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt er hiermit sämtliche ihm zustehenden Gewährleistungs-, Schadensersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor einer Inanspruchnahme von PowerRecruiting zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von PowerRecruiting. Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet PowerRecruiting nicht. Aussagen z.B. auch aus beauftragten Analysen sind nicht rechtsverbindliche Empfehlungen. Solche Auskünfte können nur von einem Marken- und Patentanwalt oder einem Registergericht getätigt werden. Der Auftraggeber stellt PowerRecruiting von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

GESTALTUNGSFREIHEIT UND VORLAGEN 

Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann PowerRecruiting eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt davon unberührt. Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller an PowerRecruiting übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber PowerRecruiting von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

KÜNDIGUNG DES AUFTRAGES UND VERZUG AUS SONSTIGEN GRÜNDEN 

Mit der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber wird die Bestellung für diesen verbindlich, d.h. für unsere Dienstleistungen ist der vereinbarte Preis spätestens 14 Tage nach Abnahme zu entrichten, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart. Fristen für die Leistungserbringung durch PowerRecruiting beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei PowerRecruiting eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei PowerRecruiting vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind. Ein ordentliches Kündigungsrecht während der Laufzeit ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein ordentliches Kündigungsrecht im Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Dienstleistungsbeginn (Startzeitpunkt der Dienstleistung bzw. des Produktes). 

Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Kündigt der Auftraggeber, so gehen keinerlei Nutzungsrechte auf ihn über. Eine zusätzliche Nutzungsvergütung entfällt. Bei beidseitiger Vertragsauflösung oder Kündigung sind sämtliche gefertigten Ideenskizzen, Feinentwürfe, Gegenstände, Volumen, Datenträger und sonstigen Modelle unverzüglich an PowerRecruiting zurückzugeben, Kopien von Daten sind zu löschen. Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält PowerRecruiting sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PowerRecruiting in Verzug, ist PowerRecruiting berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PowerRecruiting wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen. 


SOFTWARE UND DOMAINBESCHAFFUNG

Gehören Software-Programme oder Scripte zum Lieferumfang, wird dem Käufer ein einfaches, unbeschränktes Nutzungsrecht eingeräumt, d.h. er darf diese weder kopieren noch anderen zur Nutzung überlassen. Ein mehrfaches Nutzungsrecht bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung und kann mehrfach berechnet werden. Bei Verstoß gegen diese Nutzungsrechte haftet der Käufer in voller Höhe für den daraus entstehenden Schaden. Domainbeschaffung Bei der Beschaffung von Internet-Domains wird PowerRecruiting zischendem Kunden und den Organisationen zur Domain-Vergabe lediglich als Vermittler tätig. PowerRecruiting hat auf die Domain-Vergabe keinen Einfluss und übernimmt daher auch keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Kunde stellt PowerRecruiting hiermit von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain beruhen, frei. Die vertragliche Leistung gilt mit der Nutzung durch den Kunden als abgenommen. 


INHALT DER WEBSEITEN

Der Kunde ist allein verantwortlich für den Inhalt seiner Webseiten. Kritische Inhalte, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen, gesetzliche Regeln für Onlineshops und das Impressum sollte der Auftraggeber von einem Anwalt prüfen lassen. Der Kunde stellt PowerRecruiting von jeglicher Haftung für den Inhalt frei und versichert ausdrücklich, kein Material zu übermitteln, welches Dritte in Ihrer Ehre verletzt, andere Personen oder Personengruppen verunglimpft oder beleidigt. Weiterhin versichert der Kunde ausdrücklich, keine Inhalte oder Daten zu veröffentlichen, die gegen geltendes Recht der BRD verstoßen. Dem Kunden ist es überlassen, den Beweis für die tatsächliche Unbedenklichkeit der Inhalte darzubringen. PowerRecruiting ist nicht berechtigt in Gesetzesfragen zu beraten – dies ist alleine Rechtsanwälten vorenthalten. Der Kunde muss sich daher selbst über die aktuelle Gesetzeslage informieren. Die aus Gesetzesänderungen resultierenden Änderungsarbeiten gehen zu Lasten des Kunden. Da Internetseiten dynamischer Natur sind, können wir keine Garantie auf korrekte Darstellung geben. Sollten keine Absprachen getroffen worden sein, beträgt die Standard-Bildschirmauflösung 1024 × 800 Pixel und als Standard-Browser gilt der Mozilla Firefox Version 10.4 bzw. alternativ der Microsoft Internet-Explorer Version 3.x Für die korrekte Seitendarstellung mit anderen Browsern übernehmen wir keine Garantie. 

ERFÜLLUNGSORT UND WIRKSAMKEIT 

Erfüllungsort für beide Teile ist Mainz als Sitz von PowerRecruiting. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Unwirksamkeit oder auch vertragliche Aufhebung einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen. 

ÄNDERUNGEN UND ERGÄNZUNGEN 

Änderungen und Ergänzungen oder die teilweise oder gesamte Aufhebung dieser AGB oder eines dieses zugrundeliegenden Vertrags bedürfen der gegengezeichneten Schriftform. Soweit dieser allgemeinen Vertragsgrundlage eine Regelung fehlen sollte, gelten die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes und des Geschmacksmustergesetzes. Entgegenstehende Einkaufs-, Geschäfts und Lieferbedingungen werden auch ohne ausdrücklichen Widerspruch unsererseits selbst im Falle der Leistung/Lieferung nicht Vertragsbestandteil.